Vortrag
17.3.13 zur EU-Saatgutrechtsreform
Infos
zum Saatgutrecht
Lehrfilm
„Saatgut ist Gemeingut – Anleitung für
Samengärtnerei“
Europäischer
Aktionstag 16. Oktober 2012
Saatgutaktionstage
Brüssel 17./18. April 2011
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Presseerklärung
zum Vorschlag einer EU-Saatgutverordnung
(6.5.2013)
„Eine
Nische macht noch keinen Sommer“
Zugeständnisse
der EU-Kommission an Sortenerhalter bei weiterer Privilegierung
der Saatgut-Industrie und industrieller Agrarproduktion
Der
Vorschlag der EU-Kommission für ein einheitliches
Saatgutgesetz ist in letzter Minute den Erhaltern von
Vielfaltssorten entgegengekommen, indem eine Nische für
Saatgut von Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten und 2
Mio. Euro Jahresumsatz errichtet wurde (Art. 36). Wie jedoch diese
Nische schließlich ausgestaltet wird: welche
Packungsobergrenzen, welche Anforderungen an Nachverfolgbarkeit
und an die Vermarktung selber gelten werden – das bleibt
noch verborgen. Nach dem Vorschlag der Kommission soll es ihr
selber überlassen werden, dies in einem „delegated act“
festzulegen, der erst nach einer etwaigen Verabschiedung der
Verordnung durch Parlament und Ministerrat erlassen wird.
Bezüglich
der bäuerlichen und gärtnerischen Saatgutproduzenten hat
es im Gesetzesvorschlag keine wesentlichen Verbesserungen gegeben.
Gemäß Art. 5 müssen sich alle, die professionell
Saatgut herstellen, als „Betreiber“ registrieren
lassen und die Anforderungen der Art. 6 bis 8 erfüllen. Und
bleiben sie nicht in der Nische nach Art. 36 mit der unklaren
Ausgestaltung, dann müssen auch sie ihre Sorten registrieren
lassen, um davon Saatgut verkaufen oder sonst auf dem Markt
anbieten zu dürfen.
In
Art. 14 wird eine grundsätzliche Registrierungspflicht für
Sorten statuiert, von denen Saatgut auf dem Markt gebracht werden
darf, und hinsichtlich der Vermarktung wird in Art. 3 der Verkauf
und das Verschenken gleichgesetzt, indem definiert wird: „making
available on the market“ ist das Anbieten zur Abgabe,
„whether free of charge or not.“
Der
für bäuerlich produyiertes
Saatgut wichtige Bereich von Landsorten, die keine „reinen“
Sorten darstellen, sondern Populationen, wird ebenfalls nach
Art. 14 (3) in eine
Ausnahmereglung geschoben, die der späteren Verordnung durch
die EU-Kommission überlassen werden soll. Doch diese
Landsorten sind für kleinteiligere Landwirtschaft nicht nur
in Deutschland ein wichtiges Produktionsmittel.
Zugeständnisse
an die Saatgutindustrie
Der
Vorschlag für eine neue Saatgutgesetzgebung fördert die
High-Input Sorten der großen Saatgut-Konzerne:
Zum einen soll die Erteilung eines
Rechtsschutzes auf Pflanzensorten als Beleg dafür gelten,
dass die Sorten den Registrierungskriterien Unterscheidbarkeit
(distinctness),
Unifomität (unifomity)
und Unveränderlichkeit (stability)
genügen,
das gibt dem privaten Rechtsschutz auf Pflanzenzüchtungen
eine unangemessene Bedeutung im Bereich des öffentlichen
Rechtes der Saatgutverkehrszulasung.
Zum
anderen soll nach Art. 23 auch noch die private
Zertifizierung von Saatgut erlaubt werden. Durch beides werden die
Fixkosten für die staatliche Registrierungs- und
Zertifizierungsbehörden vermehrt auf diejenigen Züchter
umgelegt, die keine eigenen Abteilungen dafür vorhalten
können.
Resümee
Insgesamt
bleibt der ganze Ansatz der EU-Saatgutgesetzgebung zugeschnitten
auf die Hochleistungssorten der Saatgutindustrie für die
industrielle Landwirtschaft. Die Vielfaltssorten und bäuerliches
Saatgut werden nur ausnahmsweise akzeptiert.
Das
ist unangemessen angesichts des fortscheitenden Verlustes an
Biodiversität, also des agrikulturellen Erbes der Menschheit
aus 10.000 Jahren Landwirtschaft und Gartenbau. Durch ein
zeitgemäßes Saatgutgesetz wäre demgegenüber
die Erhaltung und Ausweitung der Vielfalt zu fördern und
größtmögliche Transparenz und Kontrolle bezüglich
der industriellen Saatgutproduktion herzustellen.
Die
Forderungen zur Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft
und der Vielfalt von Sorten für den Anbau ohne Agrarchemie: -
Der
Geltungsbereich der Verordnung darf den freien Saatguttausch für
Saatguterhalterinnen und Bäuerinnen nicht betreffen!- -
Keine verpflichtende Zertifizierung oder Registrierung von frei
abblühendem (samenfestem) Saatgut! - Keine Diskriminierung
von Biosorten im Zulassungsverfahren bei der Registrierung durch
überzogene Pflanzengesundheitsauflagen! -
Offenlegungspflicht für Zuchtmethoden (Gentechnik),
Hybridtechnik und geistige Eigentumsrechte (Patente und
Sortenschutz) von registrierten konventionellen Sorten! -
Neudefinition des Begriffs Sorte: Nicht nur homogene und stabile
Industriesorten (die DUS -Kriterien erfüllend), sondern auch
frei abblühende (samenfeste) Selektionen von variablen
genetisch breiteren Populationen. - Keine Privatisierung von
Registrierung und Saatgutzulassung!
Kontakt:
Andreas Riekeberg, Wolfenbüttel mobil:
++49(0)170-1125764 info@saatgutkampagne.org
Vorschlag
der EU-Kommission (deutsch)
Vorschlag
der EU-Kommission (englisch)
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Internationale
Saatgutbörsen 2013:
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Paranesti,
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(CH) 23./24. März 2013
Internationale
Saatgut-Tauschbörse von Longo Mai und Pro Specie Rara
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(D) 9. März 2013, 11-17 Uhr
Saatgut
ist Kulturgut: Festival des Vereins zur Erhaltung der
Nutzpflanzenvielfalt
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the Seeds (NL) March 2-3
by
A Seed NL et. al. Den
Bosch, Netherlands
Seedy
Sunday Brighton (UK)
Brighton
Corn Exchange February 3, 10 a.m. - 4 p.m. Web
– Twitter
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