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Politisch-rechtliches zu Erhaltungssorten |
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Weil das EU-Saatgutrecht offensichtlich ungeeignet war, zur Erhaltung und Förderung der Vielfalt auf den Äckern und in den Gärten beizutragen, wurden in den Jahren 2008 bis 2010 drei EU-Richtlinien für Erhaltungssorten und Amateursorten geschaffen, für Ackerfrüchte, Gemüse und Futtermischungen. Dieser wurden 2009 in deutsches Recht umgesetzt, mit der sog. „Erhaltungsverordnung”, und 2010 in österreichisches Recht. Auf dieser Seite finden sich 1.) unsere Presseerklärung zum dreijährigen Bestehen der Erhaltungsverordnung, 2. eine kleine Rechtssammlung zum Erhaltungssorten-Recht, und 3.) einige Erklärungen zum EuGH-Urteil über die Rechtsfrage, die dem Gericht im Zuge des Verfahrens Graines Baumaux vs. Kokopelli vorgelegt wurde. |
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EU-Richtlinien
für Erhaltungssorten mangelhaft: Pressemitteilung der Kampagne für Saatgut-Souveränität vom 20.7.2012 Drei Jahre alt wird in diesen Tagen die deutsche „Erhaltungsverordnug”, die die EU-Richtlinien über Erhaltungssorten in deutsches Recht umsetzt: ein Anlass, sie genauer unter die Lupe zu nehmen. Das Ergebnis der Kampagne für Saatgut-Souveränität: auch die Erhaltungsrichtlinien der EU behindern durch ihre Reglementierungen die Erhaltung der biologischen Vielfalt eher als dass sie diese fördern. Sie bieten eine nur sehr kleine und umständliche Nische für den Erhalt der Vielfalt. Das ist ganz im Sinne der Saatgut-Industrie, die sich den Saatgutmarkt für ihre Sorten mit einem hohen Bedarf an Agrarchemie sichern will. Viele alte und genügsame Pflanzensorten erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen des EU-Saatgutrechts nicht. Daher wurden in den drei EU-Erhaltungsrichtlinien von 2008 bis 2010 Ausnahmeregelungen für Erhaltungs- und Amateursorten festgelegt und mit der Erhaltungsverordnung in deutsches Recht umgesetzt. Im kürzlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgeschlossenen Verfahren im Fall Kokopelli hatte Generalanwältin Kokott festgestellt, „dass die Beschränkung biologischer Vielfalt in der europäischen Landwirtschaft zumindest auch auf Regelungen des Unionsrechts beruht” und für weitreichende Änderungen des EU-Saatgutrechts plädiert. Das Urteil des EuGH bestätigte jedoch die bestehende Gesetzgebung. Immerhin verwies es auf die anstehende Überprüfung der Erhaltungsverordnungen bis Ende 2013. Zur Erklärung des Urteils hat die Kampagne für Saatgut-Souveränität „11 Fragen und Antworten” (Quelle im Anhang) sowie eine juristische Analyse des Urteils erstellt (dito). „Obwohl es das erklärte Ziel der Richtlinien ist, zur Erhaltung von landwirtschaftlicher Vielfalt beizutragen, werden darin erhebliche Hürden für alte Sorten und Amateursorten aufgestellt: Mengenbeschränkungen, Dokumentationspflichten und Gebühren”, kritisiert Andreas Riekeberg (Kampagne für Saatgut-Souveränität). Diese Anforderungen stellen sowohl die Richtlinien selber wie auch die Verordnung des deutschen Agrarministeriums, die am 21.7.2009 beschlossen wurde und am 25.7.2009 in Kraft trat. „Angeblich sind sich alle einig, die Vielfalt erhalten und fördern zu wollen – in der Praxis aber werden idealistische Saatgut-Erhalter/innen, wenn sie Saatgut vermarkten wollen, mit der Zulassungspflicht in eine rechtliche Grauzone gedrängt.” „Alte Sorten und Landsorten bilden einen großen Schatz biologischer Vielfalt auf Äckern und in Gärten. Gerade angesichts des Klimawandels und der Verknappung von Erdöl werden sie in Zukunft eine größere Rolle spielen”, erläutert Anne Schweigler und verdeutlicht so die mit der Saatgutfrage verbundene Frage nach dem favorisierten Landwirtschaftsmodell. „Die neuen Sorten der Saatgut-Industrie, die mittlerweile zu einem Zweig der Agrarchemie-Industrie geworden ist, haben einen hohen Energiebedarf, sind sehr uniform und kaum anpassungsfähig an sich wandelnde Bedingungen. Uniformität und Stabilität sind auch bedeutende Kriterien der EU-Saatgut-Gesetzgebung. Industrie-Züchtung und rechtliche Rahmenbedingungen gehen Hand in Hand – aber in die falsche Richtung.” Ab Herbst 2012 wird der Vorschlag der EU-Kommission für die anstehende Reform der EU-Saatgutgesetzgebung erwartet. Die Kampagne für Saatgut-Souveränität fordert: „Vielfältige, bäuerliche Landwirtschaft sollte auf allen Ebenen gefördert, nicht eingeschränkt und reglementiert werden. Dazu gehört die Förderung von entsprechend vielfältigem Saatgut, das nicht notwendigerweise absolut homogen und stabil sein muss. Außerdem sollte die Zulassung von energie- und chemieintensiven Sorten der Saatgut-Industrie eingeschränkt werden. Die Prioritäten der Sortenzüchtung sind neu zu definieren.” Diese Presseerklärung als PDF-Dokument Hintergrund: EU-Erhaltungssorten-Richtlinen Für Saatgut von Gemüsesorten und von landwirtschaftlichen Sorten gibt es zwei Wege der Zulassung: als Erhaltungssorten (wenn die Sorte von genetischer Erosion bedroht ist) oder als Amateursorte für den Anbau unter besonderen Bedingungen. Für Erhaltungssorten muss eine "Ursprungsregion" definiert werden, und das Saatgut für diese Sorte darf nur in dieser Region erhalten und in Verkehr gebracht werden. Es darf nur eine Höchstmenge von einer Sorte in Verkehr gebracht werden, bei Gemüse so viel wie für einen Anbau auf 10 bis 40 ha benötigt wird, bei Ackerfrüchten für 100 ha, bzw. 0,3% oder 0,5% der Gesamtanbaufläche, wobei alle Erhaltungssorten zusammen nicht mehr als 10% Marktanteil am Saatgut einer Acherfrucht haben dürfen. Die geplante Erzeugung von Saatgut muss vorher amtlichen Stellen angezeigt werden. Wollen mehrere Erhalter eine bestimmte Sorte erhalten, wird ihnen jeweils eine Maximalmenge zugewiesen. Die Saatguterzeugung von diesen Erhaltungssorten muss von amtlichen Stellen hinsichtlich Orten und Mengen überwacht werden, daraus leitet sich eine Berichtspflicht der Saatgut-Erzeuger ab. Bei Amateursorten für den „Anbau unter besonderen Bedingungen” entfällt zwar die Definition einer Ursprungsregion und der Flächen-Höchstmenge, dafür gibt es maximale Packungsgrößen, z.B. dürfen höchstens 5 Gramm in einer Packung Paprika-Saatgut sein. Saatguterzeuger müssen genau berichten, wie viel Gramm Saatgut von welcher Sorte sie erzeugt haben. Der Zeit-Aufwand für die Erfüllung rechtlicher Auflagen von Erhaltungs- oder Amateursorten, die gemäß RL 2009/145/EG zugelassen sind, wird vom Gesetzgeber auf 5,5 bis 11 Stunden pro Sorte und Anbausaison geschätzt, dazu kommen die Gebühren. Doch wenn das Ziel wirklich die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist, darf es nicht sein, dass man mehr Zeit und Geld für den bürokratischen Zulassungs-Aufwand einer Pflanzensorte benötigt als für die Pflege und Verbreitung dieser Sorte.
Erhaltungssorten-Saatgutrecht: Deutsche Erhaltungssorten-Verordnung von 2009/10 zur Umsetzung von 2008/63/EG und 2009/145/EG EU-Richtlinie für Erhaltungssorten Gemüse EU-Richtlinie über die Vermarktung von Gemüsesorten Überblick über alle EU-Erhaltungssorten-Richtlinien Gebührenverzeichnis für Erhaltungssorten: Seite 12-13 der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt (BSAVfV) In den Begründungen zur dt. Erhaltungssorten-Verordnung von 2009 bzw. zur Änderungsverordnung von 2010 schätzt die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand für Anmelder auf 5,5 bis-11 Stunden pro Sorte und Jahr. Resonanzen zum EuGH-Urteil im Kokopelli-Fall vom 12.7.2012 Verwirrung entstand in deutschen Medien über die Bedeutung des EuGH-Urteils. Hier etwas Aufklärung: Interview auf Radio Deyeckland Freiburg zum EuGH-Urteil, am 13.7.2012. Download | Anhören Recht gut recherchierter Beitrag des SWR in den tagesthemen Eine dpa-Meldung, die in vielen Tageszeitugen wiedergegeben ist, z.B. in der Süddeutschen oder in der ZEIT, zitiert die Kampagne für Saatgut-Souveränität gleich zweimal.
EuGH-Urteil
zum Saatgutrecht bestätigt Saatgut-Handelsverbote:
Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung die Gültigkeit des EU-Saatgutrechts festgestellt. Damit hat es die grundlegende Kritik der Generalanwältin an der bestehenden Saatgutgesetzgebung verworfen. Demnach bleiben Vermarktungsverbote bestehen, die für Saatgut von Pflanzensorten gelten, die nicht in offizielle Sortenkataloge eingetragen sind. Eine Niederlage für die landwirtschaftliche Biodiversität und für alle, die sich für sie einsetzen und die selbstbestimmt Gartenbau und Landwirtschaft betreiben wollen. Erstaunlicherweise hat das Urteil aber bislang weitgehend positive Reaktionen hervorgerufen, die es mitunter gar als einen Schritt hin zu mehr Vielfalt feiern. „Dieses Urteil ist ärgerlich und wirklichkeitsfremd”, so Andreas Riekeberg von der Kampagne für Saatgut-Souveränität. „Das Gericht hat lediglich eine Rechtfertigung für das bestehende Regelwerk der EU abgeliefert, ohne erkennbar auf die detaillierte Kritik von Generalanwältin Kokott an der dadurch vorangetriebenen Zerstörung der Vielfalt auf den Feldern und in den Gärten auseinander gesetzt zu haben. Ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich für die landwirtschaftliche Vielfalt einsetzen. Dies Urteil schreibt die Begünstigung der Saatgut-Industrie und ihrer industriellen Pflanzensorten fort. Sorten, die einen hohen Bedarf an Dünger und Pestiziden haben und sehr uniform sind.” Jürgen Holzapfel, der auf dem Hof Ulenkrug in Mecklenburg-Vorpommern Getreide von alten Sorten anbaut und selber Saatgut gewinnt, schildert die gegenwärtige Lage: „Wenn ich hier Saatgut anbaue, dann müsste ich den Behörden melden, was ich wo in welchem Umfang anbaue. Und das nur für die eigene Verwendung. Wenn ich es in Verkehr bringen wollte, müsste ich eine Zulassung als Erhaltungssorte beantragen, dafür Gebühren zahlen und Mengenbeschränkungen beachten. Und mich mit anderen Saatguterzeugern abstimmen, damit wir nicht zusammen eine Höchstmenge überschreiten. Es stimmt einfach nicht, wenn das EuGH in seiner Presse-Erklärung behauptet, diese Zulassungsregelung würde das Ziel der Erhaltung der pflanzengenetischen Ressourcen gewährleisten.” „Wir werden weiterhin für das Recht aller Gärtner/innen und Landwirt/innen streiten, selber zu bestimmen, welche Sorten sie anbauen dürfen”, beschreibt Anne Schweigler die Ziele der Kampagne für Saatgut-Souveränität. „Dafür werden wir auch künftig Saatgut-Tauschmärkte organisieren und regionale und internationale Vernetzung und Austausch fördern. Der Anbau von Lebensmitteln und die Ernährung müssen selbstbestimmt möglich sein und dürfen nicht der Kontrolle der Saatgut-Konzerne unterliegen. Letztlich müssen dem auch die EU-Regeln und die nationalstaatlichen Gesetzgebungen folgen.” Die Saatgutkampagne kritisiert, dass die EU mit ihrer Erhaltungsrichtlinie die biologische Vielfalt nur in einem sehr kleinen Rahmen schützen will, gleichzeitig aber zu verhindern versucht, dass regionale bäuerliche Sorten etwa von Gemüse, Getreide und Ölsaaten einen Parallelmarkt zum Saatgutmarkt der Industrie bilden könnten. Diesem hat sich heute auch das EuGH angeschlossen, indem es das Bestreben des Unionsgesetzgebers rechtfertigt, „die Bildung eines Parallelmarkts für dieses Saatgut (gemeint ist Saatgut von Erhaltungssorten, A.R.) zu verhindern”. Ein etwaiger Parallelmarkt droht ja mitnichten, „den Binnenmarkt für Saatgut von Gemüsesorten zu behindern”, wie die Pressemitteilung des EuGH formuliert. Lediglich den Gewinnabsichten der marktbeherrschenden Saatgutkonzerne hätte er in die Quere kommen können. Die Saatgutkampagne weiß sich mit der großen Mehrheit der Erhaltungsinitiativen in Europa einig, dass diese Erhaltungsrichtlinie eine erneute Behinderung der Erhaltung der biologischen Vielfalt darstellt und glücklicherweise in der Wirklichkeit nicht umsetzbar ist. Die Gefahr besteht allerdings darin, dass sie in Einzelfällen gegen Bauern eingesetzt wird: nämlich dann, dann wenn deren Saatgutarbeit den Saatgut-Konzernen lästig wird. Hintergrund: Der Rechtsstreit in Frankreich zwischen der Sortenerhaltungs-Organisation Kokopelli und dem Saatgutkonzern Graines Beaumaux hatte die Frage nach der Gültigkeit des EU-Rechtes aufgeworfen, die dem EuGH vorgelegt worden war. Das Plädoyer von Generalanwältin Juliane Kokott vom 19.1.2012 hatte hoffen lassen, dass die vielfalts- und selbstbestimmungsfeindlichen EU-Richtlinien als ungültig verworfen werden könnten. Saatgut darf in der EU grundsätzlich nur gehandelt werden, wenn es eine Zulassung hat. Was ursprünglich zur Sicherstellung eine Qualitätsniveaus gedacht war, hat sich über die Jahrzehnte als starke Einschränkung für die Sortenvielfalt erwiesen. Viele alte Sorten sind aus den Regalen der Geschäfte und von den Feldern der Bauern/Bäuerinnen und Gärtner/innen verschwunden, da sie nicht zugelassen wurden. Denn jede Zulassung kostet Geld und ist mit bürokratischen Hürden versehen. In den letzten 30 Jahren hat eine enorme Konzentration auf dem Saatgut-Markt stattgefunden, wenige transnationale Konzerne beherrschen 65-80% des Saatgutmarktes, je nach Pflanzengruppe (Getreide, Gemüse, Rüben, Ölpflanzen) und Region. Das hat die Zerstörung der Sortenvielfalt weiter beschleunigt. Vor wenigen Jahren hat die EU endlich ein Erhaltungssorten-Recht eingeführt, mit drei Richtlinien von 2008-2010. Doch auch hier schränken Höchstmengen und Zulassungsverfahren die Tätigkeit der Landwirt/innen und Gärtner/innen erheblich ein. Presseerklärung als PDF-Dokument Internationale Saatgut-Tage in Griechenland 21.-23.4.2012 Internationale Saatgut-Tage in Griechenland! Die Erhaltungs- Organisation „Peliti“ hatte für den 21.-23. April nach Nordost-Griechenland eingeladen und viele waren gekommen, auch Aktive aus der Kampagne für Saatgut-Souveränität aus Deutschland, Österreich, Portugal und Frankreich. „Peliti“ – eine Bezeichnung für eine im Norden Griechenlands wachsenden Eichenart – ist eine Organisation für die Erhaltung und Verteilung von Saatgut alter Pflanzensorten, vorwiegend von Gemüsesorten. Ihren Ursprung hat Peliti in der Sammlungstätigkeit von Panagiotis Saitounidis, der von zwanzig Jahren begonnen hatte, Saatgutproben zu sammeln, um dem Verschwinden einer damals noch vorhandene, aber schon schrumpfende Vielfalt von Kulturpflanzen etwas entgegenzusetzen. Vor gut zehn Jahren begannen dann die Saatgut-Festivals von Peliti, bei denen Saatgut gratis an Interessierte abgegeben wird, damit die Sorten in den Gärten weiterhin präsent bleiben. (weiter)
Februar
2012: Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes zum
Saatgutrecht steht bevor: Die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Juliane Kokott hat gefordert, das Vermarktungsverbot aufzuheben, das gegenwärtig für Saatgut von Pflanzensorten gilt, die nicht in offizielle Sortenkataloge eingetragen sind. Dies ist das wesentliche Ergebnis ihres Schlussantrages im Fall „Association Kokopelli gegen Graines Baumaux“. Darin heißt es wörtlich: „Das … Verbot, Saatgut von Sorten zu verkaufen, die nicht nachweislich unterscheidbar, beständig und hinreichend homogen sind … ist wegen Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, (…) ungültig.“ Die Saatgut-Kampagne „Zukunft säen – Vielfalt ernten“ und die ÖBV / Via Campesina Österreich begrüßen, dass Generalanwältin Kokott die Ungültigkeit des Vermarktungsverbotes feststellt. Wenn das Gericht diesem Antrag folgt – was oft geschieht – werden entsprechende Regelungen in der europäischen Saatgutverkehrsgesetzgebung hinfällig; die EU-Richtlinien für Saatgut und die nationalstaatlichen Umsetzungen dieser Richtlinien müssten in diesem Sinne überarbeitet werden. Dies wäre ein sehr erfreuliches Ergebnis für alle Initiativen und Betriebe, die sich der Erhaltung alter Pflanzensorten, ihrer Weiterentwicklung und der Verbreitung von Saatgut dieser Sorten widmen. Ein Sieg für viele Menschen, die sich der Ausweitung der Vielfalt im Garten und auf dem Acker verschrieben haben! Kokopelli, das französische Netzwerk zur Saatgut-Erhaltung mit 6.000 Mitgliedern, war wegen des Vertriebes nicht eingetragener Sorten zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro und Unterlassung verurteilt worden. Das Berufungsgericht von Nancy hatte die Frage des Vermarktungsverbotes dem EuGH vorgelegt. Gegen die Position von Kokopelli hatten auch der Rat und die Kommission der EU sowie die Regierungen Frankreichs und Spaniens Partei ergriffen.
In
ihrem umfangreichen Schlussantrag bezieht sich Juliane Kokott
positiv auf die Erhaltung der Agrobiodiversität, benennt die
Gefahr der Zerstörung dieser Vielfalt durch die Dominanz des
industriellen Saatgutes und würdigt den Internationalen
Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen (ITPGR-FA) als
Rechtsquelle. Kokott zeigt auf, dass das gegenwärtig noch
bestehende Vermarktungsverbot für bäuerliches
Saatgut eine völlig überzogene Maßnahme ist, die
keinen Bestand haben kann. Folgt das Gericht diesem Antrag, wird
die EU-Kommission die entsprechenden Passagen in den verschiedenen
EU-Richtlinien zum Saatgutrecht aufheben müssen und die
Mitgliedstaaten der EU auffordern müssen, dem zu folgen. Medienhinweise: Presseerklärung von Saatgutkampagne und ÖBV / Via Campesina Austria als PDF Presseerklärung von Kokopelli in deutscher Übersetzung und im französischen Original Aktueller Newsletter Nr. 5 der Saatgutkampagne |
Die Saatgutkampagne wird gefördert durch: |
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UnterstützerInnen
der Kampagne: Red Andaluza de Semillas (Spanien) BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie Aktionsnetzwerk globale Landwirtschaft Europäische Kooperative Longo Mai Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e.V. Basler Appell gegen Gentechnologie (CH) Percy Schmeiser; Rapsfarmer aus Kanada Peliti – Saatgut-Tauschnetz in Griechenland (HE) |
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Aktionstage in Portugal – Bericht (portugiesisch): 17./18.
April: Aktion
in der Schweiz: Initiatoren
der Kampagne:
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